Kostenlose Sonntagszeitung: Springer Verlag unterliegt erneut
Wie bereits vor dem Landgericht Freiburg unterlag der Axel Springer Verlag (“Bild am Sonntag”, “Welt am Sonntag”) auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe mit seinem Unterlassungsantrag gegen den Verleger der im Freiburger Raum kostenlos verteilten “Zeitung zum Sonntag”. Das Berufungsgericht sah in der Tatsache, dass die Regionalzeitung, die auch über einen redaktionellen Teil verfügt, ausschließlich über Anzeigen finanziert wird, keinen Wettbewerbsverstoß. Ferner konnte im Hinblick auf das regional begrenzte Erscheinen der “Zeitung zum Sonntag” nicht angenommen werden, der bundesweit agierende Springer Verlag solle vom Markt verdrängt werden. Schließlich sah das Gericht durch die neuartige Wettbewerbsform auch die Pressefreiheit nicht in Gefahr, da nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass der redaktionelle Teil einer von Anzeigen finanzierten Zeitung schlechter ist als der einer konkurrierenden Kaufzeitung.
Anmerkung: Es ist zu vermuten, dass Springer gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einlegen wird.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.05.2000
4 U 46/99
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 18.05.2000