Kostenlose Skimontage keine Zugabe
Der Service eines Sportartikelgeschäfts, beim gleichzeitigen Kauf von Skiern und Bindungen die Montage kostenlos vorzunehmen, stellt nach Meinung des Bundesgerichtshofs keine wettbewerbswidrige Zugabe dar. Die Montage als Nebenleistung ist zwar vom Hauptgeschäft -dem Verkauf von Skiern und Bindungen – abhängig, sie ist aber nicht geeignet, die Kaufentscheidung des Kunden in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
Hat sich der Verbraucher zum Kauf von Skiern und Bindungen entschlossen, möchte er – so die Richter in ihrer Begründung – eine einsatzfähige Skiausrüstung erwerben. Der Kaufentschluß richtet sich also von vornherein nicht auf die einzelnen Gegenstände, sondern auf komplette Skier mit Bindung als Sachgesamtheit.
Urteil des BGH vom 25.09.1997
I ZR 84/95
RdW 1998, 211