Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Sittenwidrige Angehörigenbürgschaft trotz Verwaltungsratstätigkeit

Sittenwidrige Angehörigenbürgschaft trotz Verwaltungsratstätigkeit

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Bürgschaftsverträge zwischen Kreditinstituten und bürgenden oder mithaftenden Angehörigen des Kreditnehmers in der Regel unwirksam, wenn die Angehörigen hinsichtlich der Höhe der Haftung wirtschaftlich erkennbar überfordert sind. Eine Ausnahme kann jedoch gelten, wenn der Bürge ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der durch die Bürgschaftsübernahme ermöglichten Kreditgewährung hat.

Für das Oberlandesgericht Koblenz liegt ein die Sittenwidrigkeit des Bürgschaftsvertrags ausschließendes wirtschaftliches Interesse nicht bereits dann vor, wenn eine mittellose Ehefrau für eine Aktiengesellschaft bürgt, deren Anteile zu 50 Prozent von ihrem Mann gehalten werden und in der sie selbst Mitglied des Verwaltungsrats ist.

Urteil des OLG Koblenz vom 28.02.2008
6 U 1553/06

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€