Urteil
01.07.2008
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Sicherstellung von Konten bei Gewerbeuntersagung
Im Rahmen der Vollstreckung einer Gewerbeuntersagung ist die Gewerbeaufsichtsbehörde zur Sicherstellung von Konten des Gewerbetreibenden durch Verfügung gegenüber der kontoführenden Bank berechtigt.
Beschluss des Hessischen VGH vom 29.07.1999
8 UE 1826/95
ZAP EN-Nr. 62/2000