Urteil
01.07.2008
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Schulleiter kann häusliches Arbeitszimmer absetzen
Ein Schulleiter kann die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, wenn sein Dienstzimmer in der Schule nur vormittags für die Erledigung der Verwaltungsarbeiten zur Verfügung steht, da der Raum ab 13 Uhr 30 wegen der Temperaturabsenkung nicht mehr für die nachmittägliche Unterrichtsvorbereitung nutzbar ist.
Urteil des FG Düsseldorf vom 08.04.2005
11 K 378/05 E
Handelsblatt vom 27.04.2005