Urteil
01.07.2008
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Schöffe muss deutsch können
Das Landgericht Bochum hält es für zwingend erforderlich, dass ein Schöffe hinreichend deutsch kann. Eine Gerichtsentscheidung, die unter Mitwirkung eines Schöffen ergangen ist, der diese Anforderungen nicht erfüllt, ist anfechtbar.
Beschluss des LG Bochum vom 12.08.2005
3221 Haupt 172
NJW 2005, 3227