Schaden für Immobilienfondsanleger durch Musical-Pleite
Anlageberater müssen die Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds über die besonderen Risiken einer zum Fonds gehörenden Immobilie aufklären. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Fall einer Beteiligung, zu der auch das in Stuttgart gelegenen Hotel-, Freizeit- und TheaterzentrumStuttgart-International, in dem seit 1994 das Musical „Miss Saigon“ aufgeführt wird, gehörte. Als über das Vermögen des Generalmieters das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, konnten die vorgesehenen Ausschüttungen an die Anleger nicht mehr vorgenommen werden. Enthält der Verkaufsprospekt keinen Hinweis auf derartige, besonders risikobehaftete Spezialimmobilien, haftet der Anlageberater für den entstandenen Schaden.
Urteil des BGH vom 12.01.2006
III ZR 407/04
BGHR 2006, 356