Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Reisekosten, Neuregelung
Ab 01.01.1996 gibt es für Dienstreisen keine Möglichkeit des Einzelnachweises mehr. Statt dessen gelten folgende Pauschalbeträge:
10 DM bei Dauer der Reise mind. 10 Std., max. 14 Std.
20 DM bei Dauer der Reise mind. 14 Std.
46 DM für volle Tage bei mehrtägiger Abwesendheit
Bei Auslandsreisen können Auslandstagegelder in Höhe von 120% der nach dem Bundesreisekostengesetz geltenden Sätze abgezogen werden.
Wichtig: Erstattet der Arbeitgeber höhere Reisekosten, so sind diese nur in Höhe der neuen Pauschbeträge steuerfrei. Zahlungen, die darüber hinausgehen, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.
DATEV-LEXinform Nr. 0136970