Rechtliche Einheit bei finanziertem Immobilienfondbeitritt
Bilden mehrere Rechtsgeschäfte eine rechtliche Einheit, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages das gesamte Rechtsgeschäft unwirksam machen.
So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Fall, wo ein Geldanleger durch einen notariellen Vertrag einem geschlossenen Immobilienfond beitrat und seine Beteiligung durch ein Darlehen finanzierte. Der Anleger konnte nach dem Haustürwiderrufsgesetz den abgeschlossenen Darlehensvertrag widerrufen. Dies hatte nach Auffassung des Gerichts auch die Unwirksamkeit des Beitritts zur Folge. Der Darlehensnehmer schuldete der Bank somit nicht die Rückzahlung des Darlehens. Daran änderte auch nichts, dass der Fondbeitritt notariell beurkundet wurde.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.01.2001; Az.: 6 U 35/00