Urteil
01.07.2008
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Recht auf Girokonto
Mehrere Gläubiger eines in finanziellen Schwierigkeiten geratenen Girokontoinhabers ließen dessen Kontoguthaben pfänden. Dies nahm die kontoführende Bank zum Anlass, das Konto zu kündigen.
Der Kontoinhaber setzte sich hiergegen erfolgreich zur Wehr. Er erwirkte im Wege einer einstweiligen Verfügung einen Gerichtsbeschluss, wonach ihm die Bank das Konto zu belassen hat. Darin, dass die Bearbeitung der Pfändungsbeschlüsse der Bank ‘viel Arbeit mache’, sah das Gericht keinen hinreichenden Grund für die Kontokündigung.
Beschluss des AG Düsseldorf
31 C 50236/94
Süddeutsche Zeitung vom 19./20.08.1995