Urteil
01.07.2008
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Publizitätspflicht von persönlich haftenden Gesellschaften geklärt
Der Europäische Gerichtshof hat einen Schlussstrich unter die jahrelange Debatte über die Publizitätspflicht von Kapitalgesellschaften gezogen, welche die einzigen unbeschränkt haftenden Gesellschafter bestimmter Personengesellschaften, wie z.B. bei der GmbH & Co. KG, sind.Die Brüsseler Richter bejahten uneingeschränkt die Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse.
Dieser Verpflichtung kann ein Unternehmen nur dadurch entgehen, dass eine voll haftende natürliche Person in die Gesellschaft aufgenommen wird. Dies ist allerdings unter Haftungsgesichtspunkten meist unerwünscht.
Beschluss des EuGH vom 23.09.2004
Rs.C-435/02
RdW Heft 4/2005, Seite IV