Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Prozesskosten für Räumungsklage keine außergewöhnliche Belastung

Prozesskosten für Räumungsklage keine außergewöhnliche Belastung

Muß sich ein steuerpflichtiger Mieter gegen eine Räumungsklage zur Wehr setzen, sind die dafür aufgewendeten Prozeßkosten nicht als Belastung absetzbar. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg jedenfalls dann, wenn dem verklagten Mieter zumutbar ist, eine andere Wohnung anzumieten.

Urteil des FG Hamburg vom 22.04.1998, III 277/97.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€