Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Produkthaftung als Quasi-Hersteller

Produkthaftung als Quasi-Hersteller

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen auch dann nach dem Produkthaftungsgesetz auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn das fehlerhafte Produkt ursprünglich von einem anderen Unternehmen hergestellt wurde. Für die Haftung als Hersteller kommt es nicht darauf an, ob der Hersteller bereits zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts feststellbar war. Eine Haftung als Quasi-Hersteller kann auch dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer die Produktbestände des ursprünglichen Herstellers übernommen hat und den Produktnamen fortführt.

Urteil des BGH vom 21.06.2005

VI ZR 238/03

Pressemitteilung des BGH

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€