Urteil
01.07.2008
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Produkthaftung als Quasi-Hersteller
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen auch dann nach dem Produkthaftungsgesetz auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn das fehlerhafte Produkt ursprünglich von einem anderen Unternehmen hergestellt wurde. Für die Haftung als Hersteller kommt es nicht darauf an, ob der Hersteller bereits zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts feststellbar war. Eine Haftung als Quasi-Hersteller kann auch dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer die Produktbestände des ursprünglichen Herstellers übernommen hat und den Produktnamen fortführt.
Urteil des BGH vom 21.06.2005
VI ZR 238/03
Pressemitteilung des BGH