Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Polizeiverordnung gegen das Betteln
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg darf in einer Polizeiverordnung das Betteln auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht in allen Erscheinungsformen untersagt werden. Ein Verbot ist nur zulässig, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung es erfordert. Durch das Betteln in einer nicht aufdringlichen und stillen Form wird jedoch weder die öffentliche Sicherheit, noch die öffentliche Ordnung berührt.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (v. 06.07.1998); AZ: 1 S 2630/97