Betteln in der Öffentlichkeit
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat rechtskräftig entschieden, daß Betteln in der öffentlichkeit nicht grundsätzlich verboten ist.
Der Hintergrund:&& Die Stadt Stuttgart hatte das Bettel-Verbot in einer Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im November 1994 verhängt. Ein Stuttgarter Bürger, der des öfteren beim Betteln erwischt und deshalb verwarnt wurde, hatte das Verfahren daraufhin angestrengt.
Die Begründung:Das Gericht geht in seinem Beschluß davon aus, daß es für ein generelles Bettel-Verbot keine gesetzliche Grundlage gebe. ‘Stilles Betteln’ sei weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit. Die Anwesenheit notleidender Menschen, die an die Hilfsbereitschaft anderer Menschen appellieren, sei ‘eine Erscheinungsform des Zusammenlebens’. Ein Eingreifen der Polizei sei jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn Bettler im konkreten Einzelfall durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung störten.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg; Az: 1 S 2630/97