Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Politische oder religiöse Werbung auf Taxi
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr vom 21.06.1975 (BOKraft) läßt die Fremdwerbung an Taxen und Mietwagen grundsätzlich zu, verbietet jedoch politische sowie religiöse Werbung. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte jetzt dieses Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen für verfassungsgemäß.
Beschluß des BVerwG vom 28.10.1998
3 B 98/98
NJW 1999, 805