Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Plakate an Bauzäunen gebührenpflichtig
Not macht bekanntlich erfinderisch. Um die leeren Kassen etwas aufzufüllen, forderte die Stadt Frankfurt am Main für die Werbung an Bauzäunen im öffentlichen Strassenraum eine Sondergebühr.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte gegen die Sondergebühr, die bei Dauernutzung jährlich 180 DM pro Quadratmeter und bei tageweiser Nutzung 50 Pfennig pro Quadratmeter beträgt, rechtlich nichts einzuwenden. Gegen diese Praxis war eine Werbefirma vergeblich vor Gericht gezogen.
Urteil des Hessischen VGH
5 N 3469/94
Handelsblatt vom 17.03.1998