Urteil
01.07.2008
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Nießbraucher hat kein Stimmrecht
Entgegen der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Hamburg und des Kammergerichts Berlin vertritt das Oberlandesgericht Hamm die Auffassung, dass auch dann, wenn eine Eigentumswohnung mit einem Nießbrauchsrecht belastet ist, allein dem Wohnungseigentümer das Stimmrecht in allen Angelegenheiten zusteht, die die Nutzung der Wohnung oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen. Dieselbe Auffassung vertritt das Bayerische Oberste Landesgericht.
Mit der Klärung dieser in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfrage muss sich nunmehr der Bundesgerichtshof befassen
Beschluss des OLG Hamm vom 19.06.2001