Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Nachforderung von Kfz-Steuer
Der Halter eines Autos, das von der Finanzbehörde versehentlich in eine zu günstige Schadstoffklasse eingestuft wurde, sollte sich nicht zu früh freuen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kfz-Steuerbescheide der letzten vier Jahre berichtigt werden dürfen und die höhere Kfz-Steuernachgefordert werden darf.
Urteil des BFH vom 17.10.2006
VII R 13/06
Betriebs-Berater 2007, 82