Musikveranstaltung stets bei GEMA anmelden
Die GEMA achtet nicht nur auf die Entrichtung der von ihr erhobenen Lizenzgebühren, sondern ebenso auf die strikte Einhaltung der Meldepflichten für Musikveranstaltungen. Auch wer ein Konzert mit einer Band veranstaltet, die nur eigene Stücke spielt, muss die Veranstaltung bei der GEMA anmelden und sich erkundigen, ob Lizenzgebühren zu entrichten sind. Unterlässt der Veranstalter dies zumindest fahrlässig, kann die GEMA nicht nur die pauschalen Lizenzgebühren in Höhe von 437 Euro für die von ihr registrierten Titel der Gruppe, sondern auch einen „Kontrollkostenzuschlag“ in gleicher Höhe verlangen.
Urteil des AG München vom 24.08.2006
161 C 9132/06
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