Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Musikveranstaltung stets bei GEMA anmelden

Musikveranstaltung stets bei GEMA anmelden

Die GEMA achtet nicht nur auf die Entrichtung der von ihr erhobenen Lizenzgebühren, sondern ebenso auf die strikte Einhaltung der Meldepflichten für Musikveranstaltungen. Auch wer ein Konzert mit einer Band veranstaltet, die nur eigene Stücke spielt, muss die Veranstaltung bei der GEMA anmelden und sich erkundigen, ob Lizenzgebühren zu entrichten sind. Unterlässt der Veranstalter dies zumindest fahrlässig, kann die GEMA nicht nur die pauschalen Lizenzgebühren in Höhe von 437 Euro für die von ihr registrierten Titel der Gruppe, sondern auch einen „Kontrollkostenzuschlag“ in gleicher Höhe verlangen.

Urteil des AG München vom 24.08.2006

161 C 9132/06

Justiz Bayern online

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€