Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Mobilfunkkunde darf Nummer behalten

Mobilfunkkunde darf Nummer behalten

Ab Februar 2002 sollen Mobilfunkkunden ihre Handy-Nummer beim Wechsel zu einem anderen Dienstanbieter behalten dürfen. Die hiergegen gerichtete Klage der Telefon-Tochter T-Mobil wies das Verwaltungsgericht Köln ab.
Durch diese verbraucherfreundliche Entscheidung wird den Kunden künftig ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter erheblich erleichtert.

Urteil des FG Köln; Az.: 11 K 4430/00

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