Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Mobilfunkkunde darf Nummer behalten
Ab Februar 2002 sollen Mobilfunkkunden ihre Handy-Nummer beim Wechsel zu einem anderen Dienstanbieter behalten dürfen. Die hiergegen gerichtete Klage der Telefon-Tochter T-Mobil wies das Verwaltungsgericht Köln ab.
Durch diese verbraucherfreundliche Entscheidung wird den Kunden künftig ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter erheblich erleichtert.
Urteil des FG Köln; Az.: 11 K 4430/00