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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gutschriftsystem bei Handytarif zulässig

Gutschriftsystem bei Handytarif zulässig

Ein Mobilfunk-Tarifangebot, bei dem dem Kunden für jeden auf seinem Handy eingehenden Anruf ein Betrag von 3 Pfennig pro Gesprächsminute gutgeschrieben wird (Easy Money), ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere ist darin keine unzulässige Laienwerbung (Einschaltung von Privatpersonen zur Geschäftsvermittlung) zu sehen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg ist infolge des Tarifsystems nicht zu befürchten, dass sich der Mobilfunkkunde in erheblichem Umfang veranlasst sehen wird, potenzielle Anrufer dazu zu bewegen, ihn über sein Handy und nicht auf anderem Weg anzurufen. Zwar räumten die Richter ein, dass der betreffende Kunde bei eingehenden Anrufen gewisse wirtschaftliche Vorteile in Form der Gutschriften hat, und zwar nicht nur nach der Häufigkeit der Telefonate, sondern auch nach deren Dauer. Gleichwohl sah das Gericht keine Gefahr, dass der Mobilfunkkunde andere in erheblichem Maß zu häufigen und lang andauernden Telefonaten ermuntern könnte.

Urteil des OLG Hamburg vom 01.02.2001; Az.: 3 U 316/00

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