Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Mitwirkung des Vermieters bei polizeilicher Meldung

Mitwirkung des Vermieters bei polizeilicher Meldung

Nach den meisten landesrechtlichen Meldegesetzen ist der Vermieter verpflichtet, bei der polizeilichen An- oder Abmeldung des Mieters mitzuwirken. Das Amtsgericht Rheinbach stellte klar, dass diese Verpflichtung jedoch nur im Verhältnis zwischen der Behörde und dem Vermieter gilt. Ein direkter Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter auf Mitwirkung beim Meldevorgang besteht demnach nicht.

Urteil des AG Rheinbach vom 27.07.2000; Az.: 3 C 417/99

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€