Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Mietwagen: Hinweispflicht auf fehlende Vollkaskoversicherung
Vermietet eine Kfz-Werkstatt einem Kunden während der Reparatur seines Fahrzeuges einen Wagen, so muss ihn der Betrieb darauf hinweisen, dass für das Mietfahrzeug keine Vollkaskoversicherung besteht.
Unterlässt die Werkstatt diesen Hinweis, haftet der ohne grobe Fahrlässigkeit unfallverursachende Mieter nur in Höhe der üblichen Selbstbeteiligung von 650 DM für den entstandenen Schaden.
Urteil des AG Kulmbach vom 27.11.1996
2 C 487/96
DAR 1998, 20