Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Links auf fremde Abbildungen setzen vorherige Einwilligungen des Betroffenen voraus

Links auf fremde Abbildungen setzen vorherige Einwilligungen des Betroffenen voraus

Die Verweisung mittels eines Links auf eine Internetseite mit Abbildungen einer bestimmten Person setzt – so das Oberlandesgericht München – eine vorherige Einwilligung der betreffenden Person voraus. Durch den Link liegt eine unzulässige „öffentliche Zurschaustellung“ des Betroffenen vor, die wegen Verstoßes gegen § 22 Satz 1, 2. Alt. Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) gerichtlich untersagt werden kann.

Urteil des OLG München vom 26.06.2007
18 U 2067/07
K & R 2007, 531

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