Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Leasing, Steuervorteile
Freiberufler und Kleinunternehmer (bis max. DM 48.000 jährlichen Gewinn) können nun die einmalige Mietsonderzahlung im Rahmen von Leasingverträgen neuerdings auf einen Schlag absetzen. So kann beispielsweise ein überdurchschnittlicher Gewinn ‘geglättet’ werden. Nach wie vor besteht natürlich die Möglichkeit, die Mietsonderzahlung auf die gesamte Abschreibungszeit zu verteilen.
Urteil des BFH
Impulse 1/95,Seite 103