Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kritische Werbeaussage über Konkurrenten erlaubt
Eine Werbeagentur, die eine auf Kosteneinsparung bei der Telefonbuchwerbung gerichtete Beratung anbietet, setzt die Kundenberater der Telefonbuchverlage nicht in unlauterer Weise herab, wenn sie in ihrer Werbung Kunden anspricht, die sich schlecht, einseitig oder gar nicht beraten fühlen”. Ein Telefonbuchverlag, von dem die Werbeagentur bei der Erteilung von Kundenaufträgen abhängig ist (§ 20 Abs. 2 S. 1 GWB), darf die Annahme von Insertionsaufträgen dieser Werbeagentur daher nicht unter Hinweis auf eine pauschale Herabsetzung seiner Kundenberater verweigern.
Urteil des BGH vom 22.02.2005
KZR 2/04
BGHR 2005, 1061