Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kreditkündigung wegen verschwiegener Lohnpfändung

Kreditkündigung wegen verschwiegener Lohnpfändung

Wer bei der Beantragung eines Baudarlehens eine bestehende Lohnpfändung verschweigt, riskiert eine außerordentliche Kündigung des Bankdarlehens. Das Landgericht München I hielt die Tatsache einer bestehenden Lohnpfändung für einen bei der Kreditvergabe so wesentlichen Gesichtspunkt,dass sich die Bank sofort von dem Vertrag lösen konnte.

Urteil des LG München I vom 26.10.2004

28 O 22761/02

Pressemitteilung des LG München I

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