Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kreditkündigung wegen verschwiegener Lohnpfändung
Wer bei der Beantragung eines Baudarlehens eine bestehende Lohnpfändung verschweigt, riskiert eine außerordentliche Kündigung des Bankdarlehens. Das Landgericht München I hielt die Tatsache einer bestehenden Lohnpfändung für einen bei der Kreditvergabe so wesentlichen Gesichtspunkt,dass sich die Bank sofort von dem Vertrag lösen konnte.
Urteil des LG München I vom 26.10.2004
28 O 22761/02
Pressemitteilung des LG München I