Urteil
01.07.2008
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Kreditkartenbeleg muß bei Unterschrift bezahlt werden
Nach geleisterter Unterschrift auf einem Kreditkartenbeleg hat man keine Möglichkeit mehr, die Zahlung wieder rückgängig machen zu lassen. Einzig die Kulanz des Händlers hilft in diesem Fall.
OLG München
AZ 5 U 6738/98
SIC Redaktion