Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kostenloser Tanzkurs in Diskothek
Die Werbung einer Diskothek, in der Gästen die kostenlose Teilnahme an einem einmal wöchentlich stattfindenden, eineinhalbstündigen Tanzkurs angeboten wird, stellt weder eine unzulässige Zugabe im Sinne der Zugabeverordnung dar noch ist sie wettbewerbsrechtlich unter den Gesichtspunkten des übertriebenen Anlockens zu beanstanden.
Beschluss des OLG Dresden vom 8.10.1998
14 W 1436/96
NJWE-WettbR 2000, 87