Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kfz-Steuer-Rückerstattung prüfen
Rückwirkend zum 25.04.1997 trat das “Gesetz zur Neuordnung des Zerlegungsrechts und zur änderung des Kraftfahrzeugsteuerrechts” in Kraft. Danach wird die Steuerbefreiung für sogenannte selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. Radlader, Betonpumpen oder Kräne wie auch für Spezialanhänger für Sportgeräte und Reitpferde sowie für Leichtkrafträder wieder eingeführt.
Hiervon betroffene Steuerzahler sollten einen entsprechenden Rückerstattungsantrag beim zuständigen Finanzamt stellen.
RdW Heft 19/1998, Seite III