Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Keine Vertragsanfechtung wegen Kaufs einer überteuerten Immobilie
Solange ein abgeschlossenes Rechtsgeschäft nicht wegen Wuchers sittenwidrig und damit unwirksam ist, kann es nicht allein mit der Begründung, der Käufer habe einen zu hohen Kaufpreis bezahlt, angefochten werden. Ein die Anfechtung rechtfertigender Mangel an Urteilsvermögen liegt lautBundesgerichtshof „nicht vor, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt“.
Urteil des BGH vom 23.06.2006
V ZR 147/05
BGHR 2006, 1289