Keine Umrechnungsgebühr bei Kreditkarten
Viel Aufsehen erregte ein Urteil des Landgerichts Hamburg, das weitreichende Folgen für alle Kreditkarteninhaber haben kann.
Wie fast alle Kreditkartenunternehmer verwendet die Barclays-Bank in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Klausel, dass bei Benutzung der Karte im Ausland eine pauschale Gebühr für die Währungsumrechnung erhoben wird.
Das Gericht erklärte die Klausel wegen Verstosses gegen das AGB-Gesetz für unwirksam. Da die Kreditkartenunternehmer gerade den weltweiten Einsatz der Karten anpreisen, darf der private Durchschnittsverbraucher berechtigterweise erwarten, dass der Kartenausgeber den Umrechnungsaufwand aus der gezahlten Jahresgebühr oder -bei gewährtem Darlehen- aus den vereinbarten Zinsen trägt. Nach Auffassung des Gerichts wird der Verbraucher durch die Klausel unangemessen benachteiligt.
Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Man darf auf die Entscheidung der nächsten Instanz gespannt sein.
Urteil des LG Hamburg vom 20.10.1995
324 O 220/95
NJW 1996,599