Keine Spendenquittung für Promi-Quizshow
Können Prominente Gewinne aus Fernseh-Quizshows, die vereinbarungsgemäß an eine von ihnen benannte soziale Einrichtung gestiftet werden, als Spenden absetzen? Mit dieser Frage hatte sich das Finanzgericht Köln zu befassen. Das Gericht verneinte die Absetzbarkeit mit der Begründung,dass die prominenten Mitspieler zu keinem Zeitpunkt eine eigene Verfügungsberechtigung über das Geld erhalten. Sie können lediglich bestimmen, welche gemeinnützige Einrichtung den Gewinn erhalten soll. Damit verringern die Zuwendungen letztlich nur das Vermögen des jeweiligen Fernsehsenders.
Urteil des FG Köln vom 12.12.2006
9 K 4243/06
Pressemitteilung des FG Köln