Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Keine Markenverletzung durch Abbildung eines Fremdprodukts
Ein Hersteller von Leichtmetallrädern verstößt mit der Abbildung eines Porsche Sportwagens, auf dem die von ihm hergestellten Aluminiumräder montiert sind, nicht gegen Markenrechte des Autoherstellers Porsche. Eine Abbildung des Wagens erfüllt hier erkennbar nur den Zweck, das eigene Produkt in seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu zeigen.
Urteil des BGH vom 15.07.2004
I ZR 37/01
ZAP EN-Nr. 192/2005