Urteil
01.07.2008
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Keine Lohnsteuerpflicht bei Anmietung eines Raums für Außendienstmitarbeiter
Mietet der Arbeitgeber einen Raum als Außendienst-Mitarbeiterbüro von seinem Arbeitnehmer an, unterliegen die Mitzahlungen dann nicht der Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten (so genannter Fremdvergleich) abschließt und die Anmietung des Raums im eigenen betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt, weil er in seiner Betriebsstätte dem Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
Urteil des BFH vom 19.10.2001