Urteil
01.07.2008
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Keine Grunderwerbsteuer für mobiles Wochenendhaus
Der Erwerber eines fertig angelieferten und auf losen Steinen abgestellten Wochenendhauses unterliegt nicht der Grunderwerbssteuer.
Urteil des BFH vom 28.01.1998; II ZR 46/95