Grunderwerbsteuer ist weiterhin zulässig
Nach einem im Februar 1999 veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts darf der Erwerb selbstgenutzter Immobilien weiterhin besteuert werden.
Die Karlsruher Richter folgten damit nicht der Argumentation des Niedersächsischen Finanzgerichts, das die Grunderwerbsteuer teilweise für verfassungswidrig gehalten hatte. Das Finanzgericht hatte sich dagegen gewandt, daß auch der zum Zwecke der Eigennutzung getätigte Erwerb von Eigenheimen der Grunderwerbsteuer unterliegt, da dies im Widerspruch zu früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehe. Darüber hinaus sah das Finanzgericht in dieser Besteuerung einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, da weder der Erwerb von Autos noch derjenige von Hausbooten besteuert würden.
Bundesverfassungsgericht; Az.: 1 BvL 14/98