Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Entfernungspauschale bei ständig wechselnden Arbeitsstätten

Keine Entfernungspauschale bei ständig wechselnden Arbeitsstätten

Ein Arbeitnehmer kann die Entfernungspauschale nur für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, nicht aber für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten geltend machen. Die Aufwendungen für solche Fahrten sind vielmehr nur in der konkret nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe abziehbar. Ein Werbungskostenabzug scheidet mangels eigenen finanziellen Aufwands sogar ganz aus, wenn der Arbeitnehmer an einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers teilnimmt.

Urteil des BFH vom 11.05.2005

VI R 70/03

Pressemitteilung des BFH

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€