Urteil
01.07.2008
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Keine Eintragung einer Einkaufsvereinigung im Vereinsregister
Ein Verein, dessen Hauptzweck darin liegt, zu Gunsten seiner gewerblichen Mitglieder bei herstellenden Unternehmen Einkaufskonditionen auszuhandeln, verfolgt einen wirtschaftlichen Zweck und kann daher nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Die wirtschaftliche Zielsetzung der Vereinigung erfordert einen besonderen Schutz des Rechtsverkehrs. Die Personenvereinigung muss sich deshalb, wenn sie vereinsrechtlich organisiert sein will, einer staatlichen Prüfung unterwerfen (§ 22 BGB) oder sich einer Rechtsform des Handelsrechts bedienen.
Beschluss des OLG Hamm vom 20.01.2000,15 W 446/99,OLG Report Hamm 2000, 145,ZAP EN-Nr. 313/2000