Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Keine Eintragung des Schriftbildes einer Firma im Handelsregister
Die Firma, das heißt der Firmenname, hat nach der Neuregelung des Firmenbildungsrechts durch das Handelsrechtsreformgesetz weiterhin Namensfunktion. Dieser Funktion kommt jedoch grundsätzlich nur eine wörtliche Bezeichnung zu. Der Firmenträger kann daher im Handelsregister keine Eintragung des Firmennamens in der von ihm gewählten Schreibweise (z. B. nur Großbuchstaben) oder in einer bestimmten grafischen Gestaltung verlangen.
Beschluss des KG Berlin vom 23.05.2000; Az.: 1 W 247/99