Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Bankgebühren, wenn Aufträge nicht ausgeführt werden

Keine Bankgebühren, wenn Aufträge nicht ausgeführt werden

Wenn eine Bank wegen unzureichender Kontodeckung des Kunden seine Aufträge nicht ausführt, darf sie hierfür auch keine Gebühren verlangen. Wenn die Bank wegen eines überzogenen Kontos beispielsweise die Einlösung von Lastschriften verweigert, dann handelt sie schließlich im Eigeninteresse, so die Auffassung des Bundesgerichtshofes. “br/>Bundesgerichtshof, XI ZR 5/97

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