Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Keine Bankgebühren, wenn Aufträge nicht ausgeführt werden
Wenn eine Bank wegen unzureichender Kontodeckung des Kunden seine Aufträge nicht ausführt, darf sie hierfür auch keine Gebühren verlangen. Wenn die Bank wegen eines überzogenen Kontos beispielsweise die Einlösung von Lastschriften verweigert, dann handelt sie schließlich im Eigeninteresse, so die Auffassung des Bundesgerichtshofes. “br/>Bundesgerichtshof, XI ZR 5/97