Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Zwang zur Bio-Tonne

Kein Zwang zur Bio-Tonne

Das OVG Münster hat unlängst entschieden, daß derjenige, der seinen Bio-Müll selbst kompostiert, von der Gemeinde nicht gezwungen werden darf, eine Bio-Tonne anzuschaffen und zu bezahlen.
Damit wurde der Klage eines Mannes stattgegeben, der sich geweigert hatte, zwangsweise eine Bio-Tonne anzuschaffen. Begründet wurde die Entscheidung damit, daß man Menschen nicht allein wegen kleiner Mengen von Bio-Abfall zwingen könne, eine Bio-Tonne zu nutzen. Eine solche Zwangsverpflichtung widerspreche dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Anmerkung: Die Düsseldorfer Landesregierung hatte auf Drängen der Umweltministerin Bärbel Hohn in ihrem Entwurf eines neuen Landesabfallgesetzes einstimmig die flächendeckende zwangsweise Einführung der Bio-Tonne beschlossen.

Oberverwaltungsgericht Münster; Az.: 23 A 5429 /96

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