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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Zeichenschutz für “Telecom”

Kein Zeichenschutz für “Telecom”

Ein 1975 gegründetes und im Handelsregister eingetragenes Unternehmen namens ‘Telecom GmbH’ verklagte die Deutsche Telekom AG’ auf Unterlassung der Verwendung des Wortes ‘Telekom’. Das Oberlandesgericht München entschied, daß dem Wort ‘Telecom’ kein Zeichenschutz nach dem Markengesetz zukommt.

Bereits im Jahre 1990 führten mindestens 56 Firmen ‘Telecom’, ‘Tele-com’ oder ‘Telekom’ in ihrer Firmenbezeichnung und zwar auch als Abkürzung für die Gattungsbezeichnungen Telekommunikation, also Waren und Dienstleitungen im Bereich der Ferninformationsübermittlung. Ferner hat das Deutsche Patentamt schon 1980 die Eintragung des Bestandteils ‘Telecom’ als lediglich beschreibend und nicht als unterscheidungskräftig zurückgewiesen und ist dabei auch in den Folgejahren geblieben. Der erst Anfang 1995 als Teilnachfolgerin der Deutschen Post gegründeten ‘Deutschen Telekom AG’ konnte daher die Verwendung des Firmenbestandteils ‘Telekom’ nicht untersagt werden.

Urteil des OLG München vom 16.10.1997; 6 U 2530/97 (nicht rechtskräftig)

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