Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Wettbewerbsverstoß durch falschen Umsatzsteuerausweis

Kein Wettbewerbsverstoß durch falschen Umsatzsteuerausweis

Gibt ein Verkäufer bei der Werbung für seine Ware (hier Tiernahrungsmittel) den – zumindest nach Auffassung eines Mitkonkurrenten – unzutreffenden Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent an, liegt darin nicht ohne weiteres ein Wettbewerbsverstoß.

Die Angabe, der Endpreis enthalte 7 Prozent Umsatzsteuer, könnte allenfalls dann irreführend sein, wenn darin eine sachlich falsche Zusicherung zum Umsatzsteuersatz liegt und diese Angabe für den Käufer bei Weiterveräußerung von Bedeutung ist oder ihn gar bindet. Das ist jedoch nicht der Fall, da jeder Wiederverkäufer beim Weiterverkauf die Höhe des Mehrwertsteuersatzes eigenverantwortlich festlegt. Der einfache Ausweis des selbst (zu niedrig) abgeführten Steuersatzes kann demnach keine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung bewirken.

Urteil des OLG Oldenburg vom 23.11.2006
1 U 74/06
Pressemitteilung des OLG Oldenburg

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€