Urteil
01.07.2008
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Kein Einfluss einzelner Aktionäre auf Berufung des Vorstandes
Nach § 84 Aktiengesetz (AktG) fällt die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern in die ausschließliche Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Aktionäre sind daher nicht legitimiert, mittels einer Unterlassungsklage die Bestellung eines neuen Vorstands zu verhindern.Urteil des LG Düsseldorf vom 06.06.2006
32 O 31/06
Pressemitteilung des LG Düsseldorf