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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Einfluss einzelner Aktionäre auf Berufung des Vorstandes

Kein Einfluss einzelner Aktionäre auf Berufung des Vorstandes

Nach § 84 Aktiengesetz (AktG) fällt die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern in die ausschließliche Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Aktionäre sind daher nicht legitimiert, mittels einer Unterlassungsklage die Bestellung eines neuen Vorstands zu verhindern.Urteil des LG Düsseldorf vom 06.06.2006

32 O 31/06

Pressemitteilung des LG Düsseldorf

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