Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kauf von Handys mit Netzkarten-Vertrag gilt als verbundenes Geschäft
Wird beim Kauf eines Handys auch gleich ein Netzkarten-Vertrag abgeschlossen, hat man ein verbundenes Geschäft abgeschlossen. Wenn der Käufer wegen eines Gerätemangels den Kaufvertrag rückgängig macht, wird auch der Netzkarten-Vertrag hinfällig.
Amtsgericht Staufen AZ:2C 193/98 (noch nicht rechtskräftig)