Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zu kleiner Fußnotentext bei Angabe von Handy-Tarifen

Zu kleiner Fußnotentext bei Angabe von Handy-Tarifen

Die Werbung für den Kauf eines Telekommunikationsendgeräts (hier Handy-Verträge der Deutschen Telekom AG) verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, wenn der blickfangmäßig hervorgehobene Preis nur bei Beauftragung und Bereitstellung bestimmter Tarife gilt und die Preise für diese Tarife nur in einem Fußnotentext und wegen der kleinen Schriftgröße nicht deutlich lesbar genannt werden.

Urteil des LG Bonn vom 11.04.2006

11 O 9/06

Pressemitteilung des LG Bonn

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