Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Job-Tickets sind lohnsteuerfrei
Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Dauerfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, sog. Job-Tickets, kostenlos zur Verfügung, so sind die Kosten hierfür grundsätzlich lohnsteuerfrei.
Die entsprechende Verfügung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf ist auch unter Umweltgesichtspunkten durchaus begrüßenswert. Sie sollten Ihren Arbeitgeber auf diese Möglichkeit hinweisen.
Hinweis :
Benutzt der Arbeitnehmer gelegentlich daneben auch seinen eigenen PKW für die Fahrt zur Arbeit, kann er gleichwohl pro gefahrenen Kilometer DM 0.70 von der Steuer absetzen.
Impulse 5/95, S.103