Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Job-Tickets sind lohnsteuerfrei

Job-Tickets sind lohnsteuerfrei

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Dauerfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, sog. Job-Tickets, kostenlos zur Verfügung, so sind die Kosten hierfür grundsätzlich lohnsteuerfrei.

Die entsprechende Verfügung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf ist auch unter Umweltgesichtspunkten durchaus begrüßenswert. Sie sollten Ihren Arbeitgeber auf diese Möglichkeit hinweisen.

Hinweis :
Benutzt der Arbeitnehmer gelegentlich daneben auch seinen eigenen PKW für die Fahrt zur Arbeit, kann er gleichwohl pro gefahrenen Kilometer DM 0.70 von der Steuer absetzen.

Impulse 5/95, S.103

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€