Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Haftung bei schlechtem Anlagetipp
Empfiehlt ein Anlageberater seinem Kunden eine Geldanlage bei einer Investmentgesellschaft, vor der in der Fachpresse (Wirtschaftswoche, Handelsblatt etc.) bereits eindringlich gewarnt wurde, haftet er für die dem Kunden entstandenen Verluste.
Urteil des OLG Bamberg vom 25.11.2004
5 U 94/04
Pressemitteilung des OLG Bamberg